CDU Vienenburg

Rat der Stadt Goslar beschließt für die neue Ordnung von Schulbezirksgrenzen

Losverfahren: das mal Hü, mal Hott der SPD - Und nein, die CDU-Fraktion vergleicht nicht Äpfel mit Birnen

In der Sitzung des Rates am 03.03.2026 hat der Rat die Änderungen der Schulbezirksgrenzen für die Goetheschule, die Schillerschule und die Grundschule Jürgenohl beschlossen mit den Zielen zunächst für die Schülerinnen und Schüler in der Innenstadt kürzere Schulwege zu schaffen und damit ausgewogeneren Schülerzahlen an den drei betroffenen Grundschulen zu erreichen.

Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist dies der erste Schritt hin zu der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für die drei genannten Grundschulen, wie von Rat im Juni 2025 beschlossen.

Die weiteren drei Beschlussvorlagen, die diesen Prozess begleiten und die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2025 konkretisieren sollten, fanden allesamt keine Mehrheiten. Dies muss jetzt zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Die Argumente zu diesem Sachverhalt „Schulbezirksgrenzen“ sind hinlänglich ausgetauscht und intensiv diskutiert worden.

Trotzdem war es aus der Sicht der CDU-Fraktion, so Ratsherr Michael Deike, wichtig einen Aspekt noch einmal kurz zu beleuchten: das ggf. mögliche Losverfahren. Und dies deshalb, weil es für alles herhalten muss, um seines Erachten die Umsetzung des Beschlusses des Rates zu den Schulbezirksgrenzen so weit wie möglich hinauszuschieben.

Das Losverfahren wird immer wieder als Kritikpunkt und als Gegenargument angeführt. Richtig ist: Sofern für eine Schule zu viele Anmeldungen vorliegen, muss ausgelost werden.

Und hier wird es mittelweile die Argumentation insbesondere der SPD fragwürdig.

Beim Landkreis Goslar gibt es keine Schulbezirke und jetzt wurde für das Christian-von-Dohm-Gymnasium eine Obergrenze für die Neuanmeldungen beschlossen. Dies hat zur Konsequenz, dass evtl. ein Losverfahren durchzuführen ist. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Schulen, so auch der zuständigen Schulvorstand des Landkreises.

Der entsprechende Beschluss wurde auch durch den zuständigen „Schulausschusses des Kreises“ gefasst.

Und hier bei der Stadt soll dies alles nicht möglich sein?

Bei uns wird das Losverfahren als ein Instrument dargestellt, das Quasi den Schulfrieden stört, Eltern verunsichert, Schulleitungen belastet. Aber das Losverfahren ist nichts Ungewöhnliches und Unbekanntes.

Warum geht dies alles an den Schulen des Kreises und nicht an denen der Stadt? Zumal wir signalisiert haben, die Schulen zu unterstützen, ggf. auch durch die Setzung von Obergrenzen – wie beim Landkreis.

Neben dem Besuch von Kindertagesstätten und dem der weiterführenden Schulen sollen auch die Eltern die Grundschule für ihre Kinder aussuchen können.

Ferner wird der Standort der Goetheschule nachhaltig gestärkt. Und eine so gestärkte Grundschule stellt eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme für die Innenstadt dar.

Es ist schon bemerkenswert festzuhalten, dass in den „Schulausschüssen“ im Kreis und bei der Stadt dieselbe Partei (SPD) / dieselbe Person (Ratsfrau Lucksh) die Vorsitze innehat.

Ist dies nicht ein widersprüchliches Verhalten? Diese Frage sollte sich jeder einmal selbst stellen und beantworten.

Und nein, der Vergleich zwischen den Verfahren an den Schulen des Landkreises und der Stadt ist es kein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Denn es handelt um Schulfragen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz, es sind dieselben Eltern betroffen, die für ihre Kinder die Kitas und die weiterführenden Schulen auswählen, und diese auch für die Grundschule dürfen sollen. Weniger Bevormundung der Eltern und mehr Vertrauen in deren Kompetenzen. Denn für zwei wichtige Lebensabschnitte ihre Kinder wird ihnen die zugestanden; für die Beschulung in der Grundschule wird Ihnen die abgesprochen.

Michael Deike, Ratsherr